Steuerberater Wesselmann & Persch Steuerberater Wesselmann & Persch

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Unsere Bürozeiten:

Montag - Donnerstag 08.00 - 13.00 Uhr
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Freitag 08.00 - 16.00 Uhr

 

Testamentsvollstreckung

Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, ist dies in der Regel nur durch Formulierung eines Testaments möglich. Um den Erblasserwillen umzusetzen, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung insbesondere für

  • Schutzbedürftige Angehörige
  • Streitvermeidung in der Familie
  • Patchwork-Familien
  • Unternehmer oder Stifter
  • Immobilienbesitzer bzw. Inhaber komplexer Vermögenswerte.

Der Testamentsvollstrecker

  • Führt die testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen aus
  • Reguliert die Nachlassverbindlichkeiten
  • Reicht die Erbschaftsteuererklärungen ein und führt die Erbschaftsteuer ab
  • Verteilt den Nachlass an die Erben
  • Verwaltet evtl. als Dauertestamentsvollstrecker den Nachlass ( für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben )

Unsere Leistungen rund um die Testamentsvollstreckung sind:

  • Beratung zur Notwendigkeit einer Testamentserrichtung
  • Hilfe bei der Testamentsformulierung ( in Kooperation mit Juristen/Notaren )
  • Beratung zur Notwendigkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung
  • Durchführung der Testamentsvollstreckung

Darüber hinaus beraten wir auch zu folgenden Themen:

  • Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung