Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Kassel: einfach, transparent und rechtssicher
Ermittlung des steuerlichen Gewinns für Freiberufler und kleinere Unternehmen.
Die Steuerkanzlei Wesselmann, Persch und Partner in Kassel unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dieses Verfahren dient der Gewinnermittlung und kommt bei bestimmten unternehmerischen Tätigkeiten zur Anwendung.
Auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine vollständige und nachvollziehbare Erfassung aller relevanten Geschäftsvorfälle erforderlich. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Rückfragen durch das Finanzamt führen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, die Erstellung der EÜR durch eine steuerliche Fachkanzlei vornehmen zu lassen.
Unser Team stellt sicher, dass Ihre betrieblichen Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß erfasst und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufbereitet werden.
Was ist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine Form der steuerlichen Gewinnermittlung. Hierbei werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres gegenübergestellt. Der Gewinn oder Verlust ergibt sich aus der Differenz dieser beiden Größen.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt insbesondere bei Freiberuflern, Einzelunternehmern und bestimmten Gewerbetreibenden zur Anwendung, sofern keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung besteht. Erfasst werden ausschließlich Geschäftsvorfälle, bei denen ein tatsächlicher Zahlungsfluss stattgefunden hat. Maßgeblich ist somit der Zeitpunkt des Zuflusses oder Abflusses.
Die digitale Einnahmen-Überschuss-Rechnung für strukturierte Abläufe
Als Steuerkanzlei in Kassel arbeiten wir bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit digitalen Lösungen und moderner Buchhaltungssoftware.
Hierbei können Belege digital übermittelt werden. Die Unterlagen werden von uns erfasst und für die Gewinnermittlung weiterverarbeitet. Die Originalbelege verbleiben bei Ihnen. Sämtliche Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorgaben verarbeitet.
Die digitale Bearbeitung ermöglicht eine strukturierte Aufbereitung Ihrer Einnahmen und Ausgaben und unterstützt eine transparente Darstellung der steuerlichen Ergebnisse.
Wenn Sie Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Kassel erstellen lassen möchten oder Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Auch bei weiteren Leistungen wie der Steuererklärung, der steuerlichen Beratung oder dem Jahresabschluss sind wir für Sie da.
Ihre Steuerkanzlei Wesselmann, Persch und Partner
Häufig gestellte Fragen zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Im Folgenden beantworten wir Fragen, die im Zusammenhang mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung häufig gestellt werden:
Wer kann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist für bestimmte unternehmerische Tätigkeiten vorgesehen, sofern keine gesetzliche Buchführungspflicht besteht.
Welche Angaben gehören in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Erfasst werden sämtliche betrieblichen Einnahmen und Ausgaben, die im jeweiligen Zeitraum tatsächlich angefallen sind.
Worin unterscheidet sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung von der doppelten Buchführung?
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt ausschließlich Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge gegenüber. Eine Bilanz wird hierbei nicht erstellt.
Welche Kosten entstehen für die Erstellung einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung?
Der Aufwand richtet sich nach Umfang und Struktur der Unterlagen. Eine Einschätzung ist im Rahmen einer persönlichen Beratung möglich.
Unsere Leistungen rund um die Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die Steuerkanzlei Wesselmann, Persch und Partner in Kassel unterstützt Sie unter anderem bei folgenden Aufgaben:
- Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
- Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- digitale Verarbeitung der übermittelten Belege
- Aufbereitung der Daten für steuerliche Zwecke
- Übermittlung der relevanten Angaben an das Finanzamt