Testamentsvollstreckung – fachkundige Beratung und Hilfe durch unsere Steuerkanzlei in Kassel
Wenn von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden soll, ist dies in der Regel nur durch die Formulierung eines Testaments möglich. Doch trotz der testamentarisch festgelegten Erfolge können Differenzen zwischen den Erben entstehen. Oft genug sind sich die Erben uneinig, was mit dem Nachlass passieren soll. Hier kann die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers hilfreich sein.
Der Testamentsvollstrecker trägt bei Eintreten eines Erbfalls Sorge dafür, dass der Nachlass unter den Erben ordnungsgemäß und im Sinne des Erblassers aufgeteilt wird. Er fungiert als objektiver Mittler zwischen den Erben und versucht als Interessenvertreter des Erblassers dessen letztem Willen nachzukommen. Streitigkeiten unter den Erben und allen im Testament bedachten Personen können so oft vermieden werden.
Wann sollte ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden?
Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft oder komplizierten Vermögensverhältnissen können im Falle eines Erbes viele Fragen auftauchen und noch mehr Konflikte entstehen. Um den Willen des Erblassers umzusetzen und Streit innerhalb der Familie zu vermeiden, empfiehlt sich die Anordnung einer Testamentsvollstreckung insbesondere für:
- schutzbedürftige Angehörige
- Erbengemeinschaften
- Patchwork-Familien
- Unternehmer oder Stifter
- Immobilienbesitzer bzw. Inhaber komplexer Vermögenswerte
Welche Aufgaben übernimmt ein Testamentsvollstrecker?
Der Testamentsvollstrecker ...
- führt die testamentarischen Verfügungen des Verstorbenen aus
- reguliert die Nachlassverbindlichkeiten
- reicht die Erbschaftsteuererklärungen ein und führt die Erbschaftssteuer ab
- verteilt den Nachlass an die Erben
- verwaltet bei Bedarf als Dauertestamentsvollstrecker den Nachlass (für minderjährige, behinderte oder überschuldete Erben)
Beauftragen Sie unsere Steuerkanzlei in Kassel mit der Testamentsvollstreckung!
Zu unseren Leistungen rund um die Testamentsvollstreckung zählen:
- Beratung zur Notwendigkeit einer Testamentserrichtung
- Hilfe bei der Formulierung des Testaments (in Kooperation mit Juristen und Notaren)
- Beratung zur Notwendigkeit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung
- Durchführung der Testamentsvollstreckung
Darüber hinaus beraten wir Sie auch fachkundig zu den folgenden Themen:
- Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Sie haben weitere Fragen zu unseren Leistungen als Testamentsvollstrecker? Dann freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme. Wir sind gerne persönlich für Sie da!